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Resolution der Vollversammlung der Handwerkskammer Potsdam

Auf ihrer Tagung am 4. Dezember 2006 in Götz beschloss die Vollversammlung der HwK Potsdam die Resolution

Steuerbonus auf Handwerksleistungen anpassen!

Trotz eindringlicher Warnungen aus Wissenschaft und Wirtschaft vor den negativen Folgen hält die Bundesregierung an ihren Plänen fest, die Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 um drei Prozentpunkte von 16 auf dann 19 Prozent anzuheben. Anders als in anderen Wirtschaftsbereichen wird die Steuererhöhung das überwiegend von der Inlandsnachfrage abhängige Handwerk gleich in doppelter Weise treffen: Durch die staatlich hervorgerufene Verteuerung der Leistungen ist neben dem „normalen“ Nachfragerückgang im Handwerk ein zusätzlicher Rückgang der Nachfrage durch vermehrtes Ausweichen der Kunden in den Bereich der Schwarzarbeit zu befürchten.

Um die mit der Mehrwertsteuererhöhung verbundenen negativen Auswirkungen auf die Auftragslage und damit auf die Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk abzumildern, schlägt die Vollversammlung der Handwerkskammer Potsdam vor, den Steuerbonus auf Handwerksleistungen anzupassen.  

Seit Jahresbeginn können Privathaushalte bei Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen in und an Gebäuden 20 Prozent von maximal 3.000 Euro der erbrachten handwerklichen Arbeitsleistungen steuerlich geltend machen. Bei Vorliegen von Handwerkerrechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer und Nachweis der Zahlungen im unbaren Zahlungsverkehr reduziert sich die zu zahlende Einkommenssteuer entsprechend um bis zu 600 Euro im Jahr.  

Der Steuerbonus hat bereits nach kurzer Zeit zu einer deutlich verstärkten Nachfrage im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe geführt, wobei ein großer Anteil daran aus dem Bereich der Schwarzarbeit  überführt werden konnte. Die so gewonnene gestärkte Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe gegenüber der unlauteren Konkurrenz durch illegale Schwarzarbeit droht nun durch die Mehrwertsteuererhöhung wieder mehr als zunichte gemacht zu werden.  


Die Vollversammlung der Handwerkskammer Potsdam hält vor diesem Hintergrund eine Anpassung des Steuerbonus’ für Handwerksleistungen mit Wirkung zum 1. Januar 2007 für dringend geboten. Künftig sollten 25 Prozent von maximal 4.000 Euro der genannten handwerklichen Arbeitsleistungen steuerlich berücksichtigt werden. Die Ermäßigung der Einkommenssteuer wäre damit auf 1.000 Euro je Privathaushalt und Jahr begrenzt.  
Eine Belastung des Bundeshaushalts ist durch die Anpassung des Steuerbonus’ nicht zu erwarten. Durch die aus der Maßnahme resultierende Überführung eines Teils der Schwarzarbeit in reguläre Aufträge des Handwerks steigen sowohl die Einnahmen bei direkten und indirekten Steuern als auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Damit finanziert sich die Maßnahme weitgehend selbst. Arbeits- und Ausbildungsplätze im regionalen Handwerk werden gesichert.  
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