Was ist neu im Jahr 2010

 

Umweltzone

Umweltzonen mit unterschiedlichen Zulassungsregeln gibt es von Januar 2010 an in 40 deutschen Städten. In Berlin ist es dann nur noch gestattet, mit einer grünen Plakette den inneren S-Bahn-Ring zu befahren. Unabhängig von der Beantragung von Ausnahmeregelungen sieht der Senat von Berlin bei Fahrzeugen mit gelber Plakette bis Ende Januar 2010 davon ab, Strafen wegen fehlender grüner Plakette zu kassieren. Der Grund liegt in der Engpasssituation bei der Lieferung von Partikelfiltern für die Umrüstung von diesen Fahrzeugen.


Offenlegung von Bilanzen nur noch elektronisch

Ab dem 1. Januar 2010 kann der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, z.B. einer GmbH, die Bilanz nur noch elektronisch beim Bundesanzeiger einreichen. Zur Einreichung der Unterlage ist der Geschäftsführer auf der Grundlage des Publizitätsgesetzes verpflichtet.

Weitere Informationen dazu sind über die Publikationsplattform des Bundesanzeigers

unter „Wissenswertes" https://publikations-plattform.de/ oder telefonisch unter der Servicenummer 0800-1234339 erhältlich.


 

ELENA

Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich ein Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises. Ab dem 1. Januar 2010 meldet der Arbeitgeber monatlich Entgeltdaten für seine Beschäftigten über ELENA. Analog dem Verfahren zur Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweisen an Krankenkassen, werden die Entgeltdaten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) gemeldet. Mit dieser zusätzlichen Datenerfassung soll ab 2012 die Ausstellung von Bescheinigungen z.B. für das Arbeitslosengeld, das Elterngeld oder das Wohngeld entfallen. Arbeitgeber sollen dadurch bundesweit 85 Millionen Euro Verwaltungsaufwand sparen.   


 

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Über das Unternehmensteuerreformgesetz mussten geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bei Nettopreisen ohne Umsatzsteuer bis 150 EUR beim Erwerb ab 2008 zwingend sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Kostet das Anlagegut zwischen 150,01 und 1.000 EUR, gibt es eine zwingende Poolbewertung über 5 Jahre mit jeweils 20 % AfA.

Hier soll bei den Gewinneinkünften ab 2010 ein Wahlrecht eingeführt werden:

  • Die Sofortabschreibung für GWG bis 410 EUR ist alternativ zur Höhe von 150 EUR möglich. Wirtschaftsgüter, deren Wert 150 EUR übersteigt, sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis zu erfassen.
  • Die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 und 1.000 EUR gilt nur, wenn die Sofortabschreibung für GWG bis 150 EUR gewählt wird.

Die Neuregelung ist erstmals bei Wirtschaftsgütern anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 angeschafft werden


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