Förderung der Altersteilzeit endet zum 31.12.2009
Das Altersteilzeitgesetz bietet Arbeitnehmern ab 55 Jahren die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bis zum Renteneintritt zu halbieren. Denkbare Modelle der Altersteilzeit sind Halbtagsbeschäftigung, Arbeit und Freistellung im täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Wechsel sowie das so genannte Blockmodell. Die Vorteil ist dabei, dass die Lohnleistungen nur um etwa ein Drittel gekürzt werden, denn der halbe Bruttolohn wird bei der Altersteilzeit um mindestens 20 % aufgestockt.
Diese Aufstockung und die zusätzlich anfallenden Rentenversicherungsbeiträge wird über die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen. Dort sind die Erstattungsleistungen zu beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer Mindestbeschäftigungszeiten erfüllt und die frei gewordene Stelle vom Arbeitgeber mit einem Arbeitslosen besetzt wird. Kleinbetriebe, mit bis zu 50 Arbeitnehmern, können den frei gewordenen Platz auch mit einem neuen Auszubildenden besetzen.
Die finanzielle Förderung der Altersteilzeit durch die BA ist jedoch nur noch für Altersteilzeitverträge, die vor dem 1. Januar 2010 beginnen oder begonnen haben, möglich. Altersteilzeitverträgen gemäß dem Altersteilzeitgesetz können zwar unbefristet über das Jahr 2010 hinaus abgeschlossen werden. Die finanzielle Förderung von Altersteilzeitverträgen durch die BA läuft jedoch zum Ende dieses Jahres aus. Daher muss der Altersteilzeitvertrag spätestens zu diesem Zeitpunkt beginnen, um die Förderung erhalten zu können.
Betroffenen Handwerksbetrieben ist daher zu raten, den etwaigen Abschluss von Altersteilzeitverträgen schnellstmöglich zu prüfen. Arbeitnehmer, die über Altersteilzeit nachdenken, sollten sich im Vorfeld beim Rentenversicherungsträger über den Beginn und die Höhe ihrer Rente beraten, um spätere „Überraschungen" zu vermeiden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/.
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Potsdam: Rechtsberater
Ralph Bührig